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IQWiG: Nutzen und Schaden von Kinästhetik bleibt unklar
Laut IQWiG-Analyse fehlen Belege für Nutzen oder Schaden von Kinästhetik in der Pflege. Studienlage ist methodisch schwach, positive Effekte für Pflegebedürftige oder Pflegende bleiben unbewiesen.
Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat ein Wissenschafts-Team unter der Leitung des Instituts und Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sowie des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie der Universität zu Lübeck untersucht, ob die Anwendung von Kinästhetik („Lehre von der Bewegungsempfindung“) für Pflegebedürftige mit Mobilitätseinschränkungen und für beruflich Pflegende Vorteile bringt.
Das Ergebnis: Für die Pflegebedürftigen zeigten die von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern identifizierten Studien keine gesundheitlichen Vor- oder Nachteile durch die Anwendung von Kinästhetik in der Pflege. Die Aussagekraft dieser Studien sei zudem wegen methodischer Mängel eingeschränkt, heißt es in einer Mitteilung. Methodisch hochwertige Studien, die den Nutzen für beruflich Pflegende untersuchen, fehlten demnach ganz. Der Nutzen oder Schaden von Kinästhetik in der pflegerischen Bewegungsförderung für bewegungseingeschränkte Menschen und für beruflich Pflegende bleibe somit unklar.
Kinästhetisches Konzeptsystem
Die Kinästhetik, die Lehre von der Bewegungsempfindung, ist vor allem im deutschsprachigen Raum verbreitet. Das Handlungskonzept soll der Bewegungsförderung von pflegebedürftigen Menschen dienen und zugleich die Pflegenden körperlich entlasten. Die Kinästhetik beinhaltet keine spezifischen Techniken, um Pflegebedürftige in ihrer Bewegung zu unterstützen.
Vielmehr sollen beruflich Pflegende mithilfe des kinästhetischen Konzeptsystems Bewegungsabläufe, Aktivitäten und Interaktionen strukturiert analysieren und daraus individuelle Ansätze zur Bewegungsförderung ableiten.
Studien zeigen laut IQWiG keinen Vorteil
Die vorliegenden Studien zeigten jedoch keinen Vorteil für Pflegebedürftige durch die Anwendung kinästhetischer Prinzipien, so das IQWiG. Studien zum Nutzen der Anwendung der Kinästhetik für beruflich Pflegende gebe es nicht. Darüber hinaus gebe es für beide Fragestellungen keine Hinweise auf Studien, deren Ergebnisse (noch) nicht veröffentlicht wurden. Es sei daher nicht davon auszugehen, dass sich die Studienlage zur Anwendung der Kinästhetik in näherer Zukunft verbessert.
Die Implementierung kinästhetischer Konzepte sei zudem aufwändig und erfordere zusätzliche Ressourcen. Daher und wegen des bisher fehlenden Nutzennachweises erscheine eine Förderung der Anwendung der Kinästhetik, etwa aus Mitteln der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, nicht gerechtfertigt.
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