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Kammerwahl: Stichtag rückt näher
Pflegende in Niedersachsen haben noch bis zum 31.
Januar 2018 Zeit, um sich für die in Hannover ansässige
Landespflegekammer zu registrieren und für die nahende
Kammerwahl anzumelden. Darauf hat jetzt der Errichtungsausschuss der
Landespflegekammer Niedersachsen hingewiesen.

Nur Mitglieder, deren Registrierungsunterlagen bis zum
Stichtag vollständig vorliegen, könnten an der Wahl zur
Kammerversammlung, dem höchsten Organ der Pflegekammer
Niedersachsen, teilnehmen und kandidieren, heißt es.
Wer sich bisher noch nicht mit einem eigenhändig
unterschriebenen Meldebogen und der Kopie der
Berufsurkunde bei der Pflegekammer Niedersachsen
registriert habe, könne dies noch bis zum Ende des
Monats tun. Bislang hätten sich von etwa 70.000
Pflegenden aus der Alten-, Kranken- und
Kinderkrankenpfkege mehr als 37.000 registriert.
Der Niedersächsische Landtag hat das Kammergesetz für
die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) 2016
verabschiedet. Es trat am 1. Januar 2017 in Kraft, im
März 2017 startete der Errichtungsausschuss seine
Arbeit (wir berichteten unter der Überschrift "Auf los geht's los:
Errichtungsausschuss nimmt Arbeit auf"). In
Niedersachsen entsteht damit die nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dritte und
bisher größte Pflegekammer in Deutschland.
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