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Lockdown: Strengere Regelungen in Pflegeheimen

Nachdem der Teil-Lockdown ohne große Wirkung fast verpufft ist, haben sich Bund und Länder Mitte Dezember auf schärfere Maßnahmen bis zum vorerst 10. Januar verständigt. Auch in Pflegeeinrichtungen gelten strengere Regelungen – diese unterscheiden sich je nach Bundesland etwas. Einen Überblick über die Verordnungen der Länder gibt es beispielsweise hier.

Warnschild vor Seniorenheim
Foto: Adobe Stock/ Gina Sanders An-und Zugehörige müssen bei Besuchen in Pflegeheimen in vielen Bundesländern eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte müssen regelmäßig getestet werden.

So gilt beispielsweise in Baden-Württemberg, dass Besuche in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit FFP2-Maske erlaubt ist. Das Personal von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von ambulanten Pflegediensten muss ebenfalls eine FFP2-Maske tragen und ist zwei Mal pro Woche durch die Einrichtungen oder den Pflegedienst mit einem Antigentest zu testen.

Auch in Hamburg müssen Beschäftigten der Einrichtungen oder Dienste spätestens ab dem 21. Dezember 2020 regelmäßig, mindestens zweimal pro Woche, getestet werden. Besucher müssen hier allerdings nicht explizit eine FFP2-Maske tragen.