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Mitarbeiter der Sozialen Betreuung umfassend informieren
Durch die Integration von kognitiven und psychischen Einschränkungen in das Neue Begutachtungsinstrument (NBI) zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit sind insbesondere auch Einschätzungen von Betreuungskräften relevant.

Das gilt beispielsweise beim Treffen von Entscheidungen im Alltag, beim Beteiligen an einem Gespräch, beim Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, bei der Interaktion mit Personen im direkten Kontakt und bei der Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds. Darauf weisen Pflegeexpertin Andrea Kielmann und Dr. Isabel Gull, Beraterin für Strategie und Organisation in der Sozialwirtschaft hin. Beide sind für die Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Münster tätig. In ihrem Beitrag in der Zeitschrift Altenheim betonen sie, wie wichtig es für Betreuungskräfte ist zu wissen, wo der Fokus einer zielgerichteten Dokumentation liegen muss.
Schulungsbedarf auch dann, wenn die alte Dokumentation beibehalten wird
Das Strukturmodell zur Dokumentation besteht aus der strukturierten Informationssammlung (SIS), der Maßnahmenplanung, dem Berichteblatt und der Evaluation. Abweichungen gegenüber der Maßnahmenplanung werden im Berichteblatt erfasst. Eine erhöhte Dokumentationsfrequenz im Berichteblatt gibt Aufschluss über Veränderungen der Verfassung eines Pflegebedürftigen. Somit werden die Möglichkeit beziehungsweise die Notwendigkeit einer Höherstufung angezeigt. Kielmann und Gull weisen in diesem Zusammenhang auf den Schulungsbedarf speziell auch bei Mitarbeitern in der Sozialen Betreuung hin: "Auch bei Beibehaltung der alten Pflegedokumentation müssen die Mitarbeiter geschult werden, um für die neuen pflegegradrelevanten Items sensibilisiert zu werden. Und dies gilt nicht nur für Pflegefachkräfte."
Mehr zur Relevanz vom NBI für die Soziale Betreuung erläutert Heike Jurgschat-Geer in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Aktivieren. Sollten Sie die Zeitschrift noch nicht kennen, können Sie sie kostenlos zur Probe bestellen.
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