Pflegepraxis

Modellversuch: Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen

Pflegefachpersonen sollen in einem Modellversuch medizinische Maßnahmen ergreifen können, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Das berichtet der Evangelische Pressedienst (epd).

Foto: AdobeStock/Gina Sanders In einem Modellversuch soll die Ausweitung pflegerischer Kompetenzen getestet werden.

Pflegerinnen und Pfleger, die an dem Test teilnehmen, dürfen ab dem kommenden Jahr beispielsweise Blut abnehmen, Laborwerte beurteilen oder Folgerezepte für Ergotherapie ausstellen, ohne vorab eine Ärztin oder einen Arzt konsultiert zu haben, sagte GKV-Pressesprecher Jens Ofiera dem epd. Zuvor müssten sie sich jedoch dafür qualifizieren. Der Modellversuch betreffe sowohl den ambulanten als auch den stationären Bereich.

Grundlage des Testlaufs ist ein Vertrag, den der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Hilfsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Verbänden für Pflegeberufe geschlossen haben. Vertrag und Modellvorhaben seien ein „wichtiger Schritt für die Stärkung der pflegerischen Versorgung“, sagte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands. So werde die tradierte Arbeitsteilung zwischen Ärzteschaft und Pflege aufgebrochen.

Der Versuch soll nach Angaben des GKV-Spitzenverbands in allen Bundesländern am 1. Januar 2023 starten und maximal vier Jahre dauern.