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Nachtdienst: Eine Pflegefachkraft für 60 Bewohner ist zu wenig

Der Einsatz von nur einer Pflegefachkraft in der Nacht
ist nicht ausreichend für die Betreuung von 50 bis 60
teils schwer Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim. Das
hat, wie der Evangelische Pressedienst (epd) meldet,
jetzt das Verwaltungsgericht Cottbus
(Brandenburg) entschieden (Az.: VG 5 L 294/17).

- Eine Pflegefachkraft in der Nacht für 50 bis 60 Pflegebedürftige? Das Verwaltungsgericht Cottbus hat eine solche Praxis für "nicht ausreichend" erklärt.Foto: Fotolia

Nach dieser am 24. November 2017 veröffentlichten
Entscheidung darf das brandenburgische Landesamt für Soziales und
Versorgung
einen Heimbetreiber weiter auffordern,
diese Praxis zu ändern. Der Betreiber des Pflegeheims
müsse nun Vorschläge für Verbesserungen machen.

Der Träger der Pflegeeinrichtung war gegen einen
entsprechenden Bescheid des Landesamtes vor Gericht
gezogen, nachdem das Amt die Beseitigung von Mängeln
verlangt hatte. In einigen Punkten gab das
Verwaltungsgericht dem Betreiber in dem Eilverfahren
Recht; in anderen wie dem der Personalausstattung
nicht. Der Betreiber habe nicht bestritten, dass in der
Nacht für die Versorgung von 50 bis 60 Bewohnern –
darunter etwa 20 Menschen mit den höchsten Pflegegraden
4 und 5 – nur eine Pflegefachkraft zur Verfügung stehe,
hieß es zur Begründung.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann
mit einer Rechtsbeschwerde angefochten werden.