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Neue Pflegeassistenzausbildung kann zum 1. Oktober 2020 starten
Der saarländische Landtag hat das Gesetz zur Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten verabschiedet. Ab 1. Oktober 2020 kann mit der neuen 23-monatigen Pflegeassistenzausbildung mit generalistischer Ausrichtung begonnen werden.

Monika Bachmann, saarländische Gesundheitsministerin: "Die 23-monatige Pflegeassistenz schafft für die Auszubildenden ein modernes und qualitativ hochwertiges Berufsbild."
Foto: Saarland.de
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung der Kompetenzen des ersten Jahres der Pflegefachperson. Anschließend können sich die Auszubildenden in zwei Jahren zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren. "Die neue saarländische Pflegeassistenz ist etwas ganz Besonderes: Das Saarland ist bundesweit das erste Land, das einen generalistischen Pflegeassistenten nach dem neuen Pflegeberufegesetz gestaltet. Umso mehr freut mich das große Interesse der Träger an dem neuen Angebot. Nach unserer Kenntnis halten sie zum 1. Oktober 350 Plätze an acht Pflegeschulen bereit", so Saarlands Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Durch die neue Ausbildung erhalten Hauptschülerinnen und Hauptschüler die Möglichkeit einer Grundqualifikation in einem Pflegeberuf, indem ihnen die Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres zur Pflegefachperson vermittelt werden – aber im Zeitraum von knapp zwei Jahren. Danach ist ein direkter Einstieg in das zweite Jahr der Pflegekraftausbildung möglich. Auch ein Studium kann an die Ausbildung zur Pflegeassistentin oder zum Pflegeassistenten angeschlossen werden.
"Die 23-monatige Pflegeassistenz schafft für die Auszubildenden ein modernes und qualitativ hochwertiges Berufsbild. Sie ermöglicht ihnen eine qualifizierte Mitwirkung an der Pflege sowie die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen", so Bachmann weiter.
Um bereits einen ersten Einblick in die Tätigkeiten der Pflegeberufe zu bekommen, müssen die künftigen Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn ein vierwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst oder einem Krankenhaus absolvieren. Anstelle des Praktikums können aber auch andere Tätigkeiten angerechnet werden, so beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr, die Pflege von Angehörigen zu Hause oder Zeiten für die Erziehung von Kindern. Wer über den Mittleren Bildungsabschluss verfügt kann ohne Vorpraktikum in die neue Ausbildung starten.
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