Pflegemanagement

Niedersachsen: Ausnahmen vom Besuchsverbot möglich

In Niedersachsen kann das Gesundheitsamt seit dem 20. April Ausnahmen vom Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen zulassen. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept in der jeweiligen Einrichtung, das geschützten Kontakt zwischen Bewohnern und Besuchern sicherstellt. Das hat jetzt das Niedersächsische Sozialministerium mitgeteilt. 

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Besuche in Pflegeheimen sind in Niedersachsen jetzt wieder unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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So solle die vollständige soziale Isolation der Betroffenen vermieden werden. Nachzulesen ist die Regelung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 5321 vom 17. April 2020 unter §2 a Absatz 2.