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Niedersachsen: Befragung zur Pflegekammer wird fortgesetzt

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat den Antrag eines Mitglieds der Pflegekammer Niedersachsen, die Befragung der Mitglieder im Rahmen einer einstweiligen Anordnung abzubrechen, abgelehnt. Das teilte jetzt das Niedersächsische Sozialministerium mit.

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Die Befragung zur Zukunft der Pflegekammer Niedersachsen kann fortgesetzt werden. Nach dem Verwaltungsgericht Hannover hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen den Antrag eines Kammermitglieds, die Befragung abzubrevchen, abgelehnt.

Foto: AdobeStock/Fotogestoeber

Der Antragsteller hatte sich zuvor bereits vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Weitergabe seiner Adressdaten an den Dienstleister, der mit dem Versand der Zugangsdaten zur Befragung beauftragt wurde, gewehrt (wir berichteten). Das Sozialministerium hatte daraufhin zugesichert, dass seine Daten nicht weitergegeben würden. Beide Gerichte folgten mit ihren Entscheidungen der Argumentation des Ministeriums, dass der Anlass für den Antrag auf Abbruch der Befragung damit nicht mehr gegeben sei.

"Damit kann die Befragung zur Zukunft der Pflegekammer nun endlich starten", sagte Heiger Scholz (SPD), Staatssekretär des Sozialministeriums in Hannover, "wir hoffen auf eine hohe Beteiligung, um ein möglichst umfassendes Meinungsbild unter den Pflegekräften in Niedersachsen zu erhalten."

Die Zugangsdaten für die rund 78.000 Fragebögen würden ab sofort an die Kammermitglieder versandt, so das Sozialministerium. Die Abgabe der Fragebögen wird bis zum 6. September 2020 möglich sein.