Personal
NRW: 3.000 Euro „Willkommensgeld“ für Pflegende aus dem Ausland
Pflegefachpersonen aus Nicht-EU-Ländern sollen in Nordrhein-Westfalen für den beruflichen Neustart ein „Willkommensgeld“ in Höhe von 3.000 Euro erhalten.

Das hatte NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in der vergangenen Woche in Düsseldorf mitgeteilt. Der nicht rückzahlbare Zuschuss soll ausländischen Pflegekräften den beruflichen Neustart in Nordrhein-Westfalen erleichtern.
Das Angebot richte sich an Menschen, die einen Abschluss in einem Pflegeberuf außerhalb der Europäischen Union erworben haben, insbesondere auch an Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine. Vorausgesetzt wird zudem ein Antrag auf Berufsanerkennung bei der Bezirksregierung Münster sowie ein Arbeitsvertrag, z. B. in einem Alten- und Pflegeheim. Insgesamt könnten 2.500 Fachkräfte unterstützt werden. Dafür stünden bis zu 7,5 Millionen Euro aus EU-Mitteln bereit.
Allein in der stationären Langzeitversorgung fehlen tausende Altenpflegerinnen- und Altenpfleger. Die Corona-Pandemie habe den Fachkräftemangel in der Pflege noch einmal verschärft, so Minister Laumann. Das „Willkommensgeld NRW“ soll die Kosten des Visums und der Einreiseerlaubnis, der Unterkunft bei der Einreise, der Erstausstattung der Wohnung und des Lebensunterhalts im Anerkennungsverfahren abfedern.
Zentrale Stelle für die Umsetzung des Willkommensgeldes NRW ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks.
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