Ausbildung
NRW macht verkürzte Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann möglich
In NRW können sich Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zur Sozialassistenz zukünftig verkürzt zu Pflegefachpersonen ausbilden lassen.

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann kann dadurch von drei auf zwei Jahre verkürzt werden, sofern eine entsprechende Schwerpunktsetzung im Bereich der Pflege gewählt wurde.
„Wir haben die Kompetenzen der Bildungsgänge in der Sozialassistenz und Pflegefachassistenz abgeglichen“, sagte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller. Mit dem Abschluss hätten die Absolventinnen und Absolventen nun die Möglichkeit, die dreijährige Pflegeausbildung um ein Jahr zu verkürzen. Voraussetzungen für die staatlich geprüfte Sozialassistenzausbildung ist nach Angaben des Sozialministeriums mindestens ein erster Schulabschluss, früher Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) lehnt die Neuregelung ab. Diese dürfte laut DBfK sogar dem Pflegeberufegesetz sowie dem EU-Recht zuwiderlaufen. Schon mit der Anrechnung der einjährigen Pflegeassistenzausbildung auf die dreijährige Pflegefachausbildung habe die NRW-Landesregierung den Anspruch heruntergeschraubt.
Mit der Anrechenbarkeit der Sozialassistenzausbildung zementiere sie die Gleichmacherei zwischen Hilfsberufen und der professionellen Pflegeausbildung an Pflegeschulen und Hochschulen. „Das ist verantwortungslos, sowohl den unzureichend Ausgebildeten als auch den Pflegebedürftigen gegenüber“, sagte Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.
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