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Pflegekammer erarbeitet Regeln für Weiterbildung
Die Pflegekammer Niedersachsen hat damit begonnen, Regelungen für die Weiterbildung in Pflegefachberufen zu entwickeln. Aus diesem Grund trafen sich nun Mitarbeiter der Kammer und Vertreter von 32 niedersächsischen Weiterbildungseinrichtungen zu Gesprächen über die Übergangsweiterbildungsordnung.

Diese Anfang Januar verabschiedete Regelung soll "einen nahtlosen Übergang von den bisherigen Landesregelungen hin zur vollumfänglichen Zuständigkeit der Pflegekammer" ermöglichen, sagt Dr. Jochen Berentzen, Vorsitzender des Ausschusses für Weiterbildung innerhalb der Pflegekammer Niedersachsen. Pflegefachpersonen, die bereits vor dem 1. Januar 2019 eine Weiterbildung in Niedersachsen begonnen haben, können diese unkompliziert nach den bisherigen Regelungen fortsetzen. Urkunden über bestandene Weiterbildungsprüfungen erstellt fortan nur noch die Pflegekammer Niedersachsen.
Langfristig wird der Ausschuss für Weiterbildung eine inhaltlich, strukturell und pädagogisch komplett neue Weiterbildungsordnung für die Pflegefachberufe in Niedersachsen erarbeiten. "Die Entwicklungen in den anderen Bundesländern werden dabei berücksichtigt, um zukünftig einfache Übergänge zwischen den Bundesländern zu ermöglichen", so Berentzen.
Das Land Niedersachsen hatte der Landespflegekammer in Hannover zum 1. Januar 2019 die Verantwortung für die Regelung der Weiterbildung in Pflegefachberufen übertragen. Dabei geht es um besondere Weiterbildungsgänge, deren Berufsbezeichnung geschützt ist, aktuell zum Beispiel um "Fachkraft für pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege".
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