News

Pflegekammer: Neue Beitragsordnung soll Wogen glätten

Nach Kritik an der Höhe der geforderten Beiträge plant die niedersächsische Pflegekammer künftig Entlastung für Pflegekräfte mit geringem Einkommen. Der Vorschlag für die neue Beitragsordnung werde vorsehen, dass Beschäftigte ab 2019 für ein Jahreseinkommen bis zu 9.168 Euro keine Mitgliedsbeiträge zahlen müssen, vermeldet die Kammer.

-

Bislang liege die Freigrenze bei 5.400 Euro, so die Pflegekammer Niedersachsen am 17. Januar gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Von der Neuregelung könnten Schätzungen der Pflegekammer zufolge landesweit rund 13 000 Teilzeit-Pflegekräfte profitieren. Zudem soll ab 2019 auch die Festsetzung des Jahreshöchstbeitrags im Regelbescheid abgeschafft werden.

Vor Weihnachten hatte die Kammer Bescheide über 140 Euro fürs Jahr 2018 verschickt, was Jahreseinkünften von 70.000 Euro entspricht. Um weniger zu zahlen, müssen Mitglieder ihr steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen angeben. Erst dann wird ein neuer Bescheid über 0,4 Prozent der Jahreseinkünfte erstellt. Dieses Vorgehen hatte bei vielen Beschäftigten für Kritik gesorgt ausgelöst (wir berichteten ausführlich). Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke hatte in der vergangenen Woche eine rasche Änderung der Beitragsordnung angekündigt. Ihre Vorschläge dazu will sie dem Gesundheitsausschuss des Landtags präsentieren. Das letzte Wort hat dann am 18. Januar die Kammerversammlung.

Die erarbeiteten Vorschläge sehen wohl vor, dass die Frist für die Selbstauskunft verlängert werden soll. Die Beschäftigten sollen nun bis Ende März Zeit bekommen, um Auskunft über ihr Jahresbruttoeinkommen zu geben. Ursprünglich lief die Frist bis Ende Januar. "Wir werden das kulant handhaben", so Tino Schaft, Sprecher der Pflegekammer Niedersachsen.

Ab 2019 soll dann laut Vorschlag für die neue Beitragsordnung gelten, dass die Mitglieder zunächst zur Selbstauskunft über ihre Einkünfte aufgerufen werden – und danach auf dieser Grundlage 0,4 Prozent Beitragssatz berechnet wird. Außerdem soll es für die Mitglieder leichter werden, ihre Beiträge bei Einkommensschwankungen anzupassen – etwa dann, wenn sie von Vollzeit auf Teilzeit wechseln. Liegt das Einkommen im laufenden Jahr um 6.000 Euro oder mehr unter der Berechnungsgrundlage für die Beiträge, dann kann dies der Pflegekammer gemeldet werden. Bislang lag der Einstiegswert dafür bei 15.000 Euro. Auch dies war kritisiert worden.