Ausbildung

Pflegekammer NRW verabschiedet Weiterbildungsverordnung

Der Bildungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat in seiner Kammerversammlungssitzung eine neue Weiterbildungsverordnung für Pflegefachpersonen verabschiedet. Diese tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und gilt dann für über 220.000 Pflegende im Land. Damit starten erstmals professionell Pflegende in Weiterbildungen, die eigenständig von der Pflege entwickelt und definiert wurden. 

Bild: Adobe Stock/Kzenon

„Die Verabschiedung der Weiterbildungsordnung markiert einen Meilenstein für die eigenverantwortliche Gestaltung des Pflegeberufs in NRW. In gerade einmal sechs Monaten haben wir Pflegenden die Grundlagen für unsere Qualifikationen im Weiterbildungsbereich übernommen. Das war fantastische Teamleistung unter Mitwirkung aller vier Fraktionen. Den 26 Kammermitgliedern, die sich aktiv beteiligt haben mit dem Bildungsausschuss-Vorsitzenden Dr. Andreas Bock und seiner Stellvertreterin Martina Bauer, danke ich sehr für ihren engagierten Einsatz für uns Pflegende in NRW”, sagt Pflegewissenschaftlerin Kristina Engelen, die als Mitglied des Kammervorstands das Ressort Qualifizierung verantwortet, jetzt in einer Pressemitteilung der Kammer.

Mit dem Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung wird die Verantwortung vom Land Nordrhein-Westfalen offiziell auf die Pflegekammer übertragen. Die Kammer wird demnach zukünftig Weiterbildungen zertifizieren, die entsprechenden Nachweise ausstellen und auch ein Register führen. Dr. Andreas Bock, Pflegepädagoge und Vorsitzender des Bildungsausschusses, erklärt: „Weiterbildung weckt und erhält das Interesse am lebenslangen Lernen. Sie fördert das Bewusstsein für die Notwendigkeit, die eigenen Kompetenzen in der Verantwortung für die zu pflegenden Menschen und deren Zugehörigen zu erhalten, zu vertiefen und zu erweitern. Die Standards der beruflichen Weiterbildung in einem transparenten, durchlässigen und anschlussfähigen modularisierten System zu formulieren, gehört ab sofort zu den ureigenen Aufgaben der Profession Pflege und ihrer beruflichen Vertretung”.