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Pflegekammer Rheinland-Pfalz bricht Mitgliederbefragung ab

Die Lage in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz spitzt sich zu. Die Vertreterversammlung hat die laufende Mitgliederbefragung vorzeitig gestoppt – obwohl sich bereits 5.600 Mitglieder beteiligt hatten.

Stop-Schild
Die Befragung der Mitglieder Der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz wurde vorzeitig beendet. Foto: Susanne El-Nawab

Befragung zur Zukunft der Pflegekammer gestoppt

Das höchste Gremium der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat am 31. März mehrheitlich beschlossen, die Befragung nicht wie geplant bis zum 2. April fortzuführen. Auch eine Verlängerung lehnte die Vertreterversammlung ab.

Laut Kammerpräsident Dr. Markus Mai war das Verfahren durch politische Einflussnahme im Umfeld des Wahlkampfes und anhaltende öffentliche Debatten erheblich belastet. Hinzu kamen Berichte über technische und organisatorische Probleme, die Zweifel an der Aussagekraft der Ergebnisse nährten. „Die Befragung kann so kein verlässliches Stimmungsbild liefern“, sagte Mai.

Ursprünglich sollte die Befragung eine tragfähige Grundlage für weitere Entscheidungen schaffen. Dieses Ziel sei unter den gegebenen Umständen nicht mehr erreichbar gewesen. Die bereits erhobenen Daten werden laut Pflegekammer durch das beauftragte Softwareunternehmen vollständig gelöscht. Vorstand und Vertreterversammlung wollen nun über das weitere Vorgehen beraten. Aufgrund der Querelen um die Befragung trat am vergangenen Freitag bereits Nina Benz aus dem Vorstand der Pflegekammer zurück.

Gericht kritisiert Finanzplanung der Pflegekammer

Unterdessen hat nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Richter gaben mehreren Pflegefachkräften Recht, die sich gegen die für 2025 festgesetzten Mitgliedsbeiträge gewehrt hatten. Nach Auffassung des Gerichts war die zugrunde liegende Kalkulation fehlerhaft – unter anderem, weil ein Teil der Beitragszahlenden in den Berechnungen gar nicht berücksichtigt worden sei.

Zudem beanstandete das Gericht, dass ein nicht verwendeter Teil des Gewinns aus einem anderen Jahr nicht ordnungsgemäß im Haushaltsplan 2025 verbucht worden sei. Wäre dies geschehen, hätte dies zu einer deutlich geringeren Beitragshöhe führen müssen. Vor diesem Hintergrund sei die beschlossene Erhöhung der Beiträge um 18 Prozent nicht gerechtfertigt gewesen. Grundsätzlich sei es der Kammer zudem nicht erlaubt, Vermögen anzusammeln – dennoch habe sie für 2025 zu hohe Rücklagen vorgehalten.

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