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Pflegekompetenzgesetz: Das sind die vorläufigen Eckpunkte

Das Bundesgesundheitsministerium hat sich am Dienstag mit Expertinnen und Experten und Vertretern der Pflegebranche zur Ausweitung der Kompetenzen in der Pflege beraten. Jetzt hat das Ministerium ein Kurzpapier vorgelegt, dass die Eckpunkte des kommenden Gesetzes zusammenfasst.

Akademisierung
Foto: Werner Krüper

Das Gesetz zielt darauf ab, Pflegefachpersonen weitergehende eigenverantwortliche Aufgaben in der Versorgung zu übertragen. Hierzu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Pflegepersonen sollen gemäß ihren Qualifikationen – von der Pflegefachperson bis zur akademisch qualifizierten Nurse mit Master-Abschluss – in der Versorgung mehr Kompetenzen bekommen. Nach § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen sollen erweiterte Versorgungsaufgaben wahrnehmen können. Dazu gehören insbesondere Befugnisse im Bereich der (komplexen) Wundversorgung, der Versorgung von Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage und von Menschen mit demenziellen Erkrankungen.
  • In der häuslichen Pflege sollen Pflegefachpersonen perspektivisch auch Leistungen verordnen können (z.B. Wundversorgung, Salben, Katheter).
  • Ein Modellprojekt beim Medizinischen Dienst (MD) soll prüfen, ob eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit auch durch die in der Versorgung tätigen Pflegefachpersonen möglich ist.
  • Das im Ausland bereits etablierte Berufsbild Advanced Practice Nurse soll auch in Deutschland geschaffen werden. Es ermöglicht das eigenverantwortliche Ausüben von Heilkunde, z.B. Verordnung von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln oder womöglich von bestimmten Arzneimitteln.

Stärkung des Berufsbilds Pflege

Außerdem soll das Gesetz die Profession Pflege stärken. Zum einen soll die Pflege eine zentrale berufsständische Vertretung auf Bundesebene bekommen. Zu ihren Befugnissen soll die Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen mit Empfehlungscharakter (z. B. Muster-Berufsordnung, Muster-Scope of Practice, Muster-Weiterbildungsordnung) gehören. Darüber hinaus sollen Beteiligungsrechte bei Prozessen, die berufsständische und pflegerische Fachfragen auf Bundesebene betreffen, geklärt werden.

Pflegefachpersonen seien bei der Sicherstellung der Versorgung in Notfällen, Krisensituationen und Katastrophen von wesentlicher Bedeutung für einen umfassenden Bevölkerungsschutz, heißt es weiter in dem Papier. Deshalb sollen sie regelhaft in Institutionen und Gremien bei der akuten Bewältigung wie bei der Planung und Vorbereitung auf Krisensituationen beteiligt werden.