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Pflegekompetenzgesetz: Diese Kritikpunkte haben Experten

Das Pflegekompetenzgesetz soll Pflegenden mehr Handlungsmöglichkeiten geben. Aus Sicht von wissenschaftlichen Experten greift der aktuelle Gesetzentwurf dahingehend allerdings zu kurz.

Pflegestudium, Studium. Akademisierung
Pflegefachpersonen sollen zukünftig noch mehr Kompetenzen haben. Wichtig ist, dass sie in einem zunehmend komplexen Pflegesystem wirksam bleiben. Foto: Werner Krüper

Der Think Tank Vorbehaltsaufgaben (TT VA), ein interdisziplinärer Arbeitskreis um den Juristen Prof. Thomas Klie, begrüßt zwar, dass es mit dem Gesetzentwurf gelungen sei, „einige wichtige ‚Vorstöße‘ in Richtung Stärkung der eigenständigen Rolle der beruflichen Pflege im Leistungsrecht zu verankern“. Allerdings dürfe die Pflege nach dem vorliegenden Gesetzentwurf „noch immer nicht alles, was sie kann“, so Klie.

Kein Vertrauen in die Pflege?

Konkret kritisieren die Expertinnen und Experten aus Pflege, Pflegewissenschaft und Rechtswissenschaft, dass die erweiterte Heilkundeausübung durch Pflegende zukünftig weiterhin unter Vorbehalt ärztlicher Diagnostik und Indikationsstellung bleiben solle. „Da schwingt hierzulande ein unverständliches Grundmisstrauen gegenüber pflegerischer Kompetenz mit“, so Klie, der auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verantwortlich sieht. „Wir hätten uns vom Gesundheitsminister noch mehr Mut in Richtung pflegerischer Eigenständigkeit und ärztlicher Entlastung gewünscht.“

Pflegewissenschaft mehr einbeziehen

Pflegewissenschaftler Prof. Andreas Büscher sieht zusätzlich einen gesteigerten Bedarf nach unabhängiger pflegewissenschaftlicher Kompetenz, „die auch maßgeblich, frühzeitig und verbindlich in die Entwicklung zukünftiger Konzepte und Regelungen zur erweiterten Heilkundeausübung einbezogen wird“. Etwa Modellvorhaben zur Entwicklung definierter Aufgabenbereiche für die Pflegefachberufe sowie zur Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit durch in der Versorgung tätige Pflegefachpersonen.