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Pflegeschutzbund weist AfD-Vorwürfe zu Wahlbetrug zurück

Der Biva-Pflegeschutzbund widerspricht den Behauptungen der AfD, in Pflegeheimen würden Angestellte oder Angehörige die Briefwahl der Bewohner manipulieren.

Wahlhilfe für Bewohner ist erlaubt - Manipulation aber verboten.
Wahlhilfe für Bewohner ist erlaubt - Manipulation aber verboten. Foto: Werner Krüper

Laut dem Pflegeschutzbund liegen keinerlei Hinweise auf Wahlbetrug in Pflegeheimen vor. Der Verband erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Wir haben auch keinen Anlass, die Integrität von Pflegekräften oder Angehörigen in dieser Hinsicht infrage zu stellen.“

AfD-Chef Tino Chrupalla hatte vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Zweifel an der ordnungsgemäßen Briefwahl geäußert. Er kenne Fälle in Pflegeheimen, „wo der Stift sozusagen geführt wurde“. Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund appellierte, in Heimen „genau hinzuschauen“.

Der Pflegeschutzbund stellte klar: Wenn Bewohner bei der Stimmabgabe Unterstützung benötigen, ist dies ausdrücklich zulässig. Eine Hilfsperson darf einen Stimmzettel nach dem erklärten Willen des Wahlberechtigten kennzeichnen. „Die entscheidende Grenze verläuft zwischen zulässiger Assistenz und unzulässiger Einflussnahme“, betonte der Verband. Gleichzeitig dürften Heimbewohner nicht aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen faktisch von der Wahl ausgeschlossen werden.

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