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PKV-Verband will Pflegeberatung zur Pflicht machen

Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat fünf Maßnahmen vorgelegt, mit denen Gesundheitsförderung und Prävention schneller in der Pflegepraxis verankert werden sollen. Angesichts des demografischen Drucks drängt der Verband auf rasche Umsetzung.

Bild: Adobe Stock/HNFOTO

Im Kontext der anstehenden Pflegereform im Anschluss an den „Zukunftspakt Pflege“ hat der PKV-Verband ein Sofortprogramm veröffentlicht, das praxiserprobte Ansätze zur Stärkung von Prävention in der Pflege bündelt. Laut dem Verband soll die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland von derzeit 5,7 Millionen auf 6,8 Millionen bis 2055 steigen. „Viele der Maßnahmen werden aber Zeit brauchen, bis sie ihre Wirkung entfalten – Zeit, die wir nicht haben“, wird Dr. Timm Genett, Geschäftsführer Politik im PKV-Verband, zitiert.

Die Vorschläge basieren laut PKV-Verband auf der Expertise der Tochterunternehmen Medicproof, compass private pflegeberatung und Careproof sowie der unabhängigen Stiftung ZQP.

Pflegegrad 1 soll präventiver werden

Der PKV-Verband empfiehlt, den Pflegegrad 1 konsequent auf seinen ursprünglichen Zweck auszurichten: Prävention statt finanzielle Entlastung. Laut einer Analyse von Medicproof nutzen viele Betroffene den Entlastungsbetrag vorrangig für Haushaltshilfen, während gesundheitsförderliche Angebote nachrangig bleiben. Der Verband schlägt vor, monetäre Leistungen wie den Entlastungsbetrag zu streichen und stattdessen auf Beratung, Pflegekurse, Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu setzen. Die eingesparten Mittel könnten demnach in präventive Pflegeberatung fließen.

Begutachtung und Beratung enger verzahnen

Als zweite Maßnahme fordert der Verband einen nahtlosen Übergang von der Pflegebegutachtung zur Pflegeberatung. Die bei der Begutachtung erhobenen Daten zu Einschränkungen und Präventionsbedarfen würden bislang nicht systematisch für Gesundheitsförderung genutzt. Künftig sollten Beratungsempfehlungen aus der Begutachtung direkt an die Pflegeberatung weitergeleitet werden.

Verbindliche Standards für die Pflegeberatung

Laut einer vom PKV-Verband zitierten Evaluation des IGES Instituts aus den Jahren 2022/2023 spielt Gesundheitsförderung in der Pflegeberatung im Vergleich zu leistungsrechtlichen Themen eine nachrangige Rolle. Zwischen 25 und 30 Prozent der Antragsteller:innen auf Pflegeleistungen hätten noch keine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erhalten und kennten dieses Angebot nicht.

Der Verband schlägt vor, die freiwillige Pflegeberatung für reine Pflegegeldempfänger:innen zu einem verpflichtenden Erstgespräch in der Häuslichkeit weiterzuentwickeln. „Konkret sollte die freiwillige, präventiv ausgerichtete Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zu einem verpflichtenden Erstgespräch in der Häuslichkeit für reine pflegegeldbeziehenden Menschen auch im Zusammenspiel mit ihren pflegenden An- und Zugehörigen weiterentwickelt werden. Sie bildet die Basis für eine individuelle Versorgungsplanung und Casemanagement. Darauf aufbauend sollte die bislang stark formalisierte Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI als kontinuierliches Monitoring im halbjährlichen Rhythmus fortgeführt werden. Wird dabei ein Versorgungsdefizit festgestellt, ist eine erneute vertiefte Beratung nach § 7a verpflichtend“, heißt es in dem Forerungspapier.

Zur Ermittlung individueller Präventionsbedarfe empfiehlt der PKV-Verband den Einsatz wissenschaftlich entwickelter Instrumente wie des PIP-Assessments, das von der Stiftung ZQP, compass und der Hochschule Osnabrück entwickelt wurde.

Qualitätsprüfungen als Präventionsinstrument

Der Verband regt an, Qualitätsprüfungen stärker als Entwicklungsinstrument für Gesundheitsförderung zu nutzen. Laut Careproof, dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung, hätten viele stationäre Einrichtungen bereits gute Ansätze für prophylaktisches Handeln entwickelt, etwa in den Bereichen Mobilität, Kognition und Ernährung. Es fehle jedoch an systemischen Anreizen und klaren Rahmenbedingungen, um diese Ansätze strategisch weiterzuentwickeln.

Handlungsbedarf bestehe laut PKV-Verband prioritär im ambulanten Bereich: Rund 86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen würden zu Hause versorgt. Die durchschnittliche Verweildauer in stationären Einrichtungen betrage laut einer Caritas-Erhebung vom Januar 2024 nur noch etwa 25 Monate, da pflegebedürftige Menschen länger zu Hause verblieben. Ab Juli 2026 sollen auch die Qualitätsprüfungen ambulanter Pflegeeinrichtungen in ein neues System überführt werden.

Digitale Infrastruktur für flächendeckende Prävention

Als fünfte Maßnahme fordert der PKV-Verband den Aufbau einer digitalen Infrastruktur für Schulung und Beratung in der Lebensweltprävention. Der Verband verweist auf selbst geförderte Projekte wie „PfleBeO“ zur Bewegungsförderung in Pflegeeinrichtungen, das „Qualitätssiegel Lebensort Vielfalt“ für LSBTI*-sensible Pflege sowie „Mit.Menschen“ zur Verbindung von Pflegeeinrichtungen und Quartier durch geschulte Freiwillige.

Mit der Plattform „gesundheit-gestalten“ habe der PKV-Verband bereits Erfahrungen gesammelt, wie sich Qualifizierung und Beratung digital umsetzen ließen. Der Verband kritisiert, dass Lebensweltprävention in Deutschland bislang „unkoordiniert und wenig transparent“ stattfinde. Die Digitalisierung von Schulung und Beratung solle im Präventionsgesetz verankert werden.

Weitere Informationen zum Sofortprogramm finden sich auf der Website des PKV-Verbands.