Ausbildung
Reform der Pflegeausbildung: Regelung für Übergang in Thüringen
Bei der Reform der Pflegeausbildung ist in Thüringen eine Übergangsregelung für Altenpflegehelfer und Altenpflegehelferinnen, die sich später zur Fachkraft qualifizieren wollen, nötig.

Sie betreffe konkret jene Hilfskräfte, deren Ausbildung in diesem Jahr begonnen habe und die sich 2020 weiterqualifizieren wollten, teilt das Sozialministerium Thüringen mit. Wie bei früheren Jahrgängen solle ihre einjährige Helferausbildung dafür angerechnet werden. Damit könnten sie im kommenden Jahr gleich in das zweite von insgesamt drei Ausbildungsjahren einsteigen.
Wegen einer Regelungslücke im Bundes-Pflegeberufegesetz hatten Pflegeverbände befürchtet, dass Pflegehelfer und Pflegehelferinnen im nächsten Jahr nicht in die Ausbildung zur Fachkraft einsteigen könnten. Die bisher getrennte Ausbildung von Fachkräften für die Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege wird 2020 zusammengelegt.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren