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Telefonische Kranschreibung soll bald dauerhaft möglich sein

Patientinnen und Patienten sollen sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen können. Über eine Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 7. Dezember entscheiden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bild: Adobe Stock/nmann77

Die telefonische Krankschreibung war erstmalig aufgrund einer Ausnahmeregelung während der Corona-Pandemie erlaubt. Diese war im April ausgelaufen, soll nun aber verstetigt beziehungsweise durch eine neue Regelung ersetzt werden – mit einer Änderung: Die neue Regelung soll für Patientinnen und Patienten greifen, die in der Arztpraxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben. Die Corona-Sonderregelung galt im Gegensatz dazu auch für Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege.

Ziele der telefonischen Krankschreibung sind eine Entlastung der Arztpraxen sowie eine geringere Infektionsgefahr in den Wartezimmern. (dpa)