Ausbildung
VdPB startet Registrierung der Praxisanleiter
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) wird ab dem kommenden Monat damit beginnen, all jene in Bayern in der Praxisanleitung tätigen Pflegefachkräfte zu registrieren, die ihre Weiterbildung entweder nach den neuen Richtlinien absolviert haben oder Bestandsschutz für eine früher absolvierte Weiterbildung genießen.

Nach Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege habe sich die Vereinigung darauf vorbereitet, diese Aufgabe übertragen zu bekommen, sagte VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner: "Seit der Gesetzgeber die Verordnungs-Änderung Ende Januar veröffentlicht hat, haben wir Planungssicherheit und gehen davon aus, am 1. März 2020 die ersten Kolleginnen und Kollegen aus der Praxisanleitung registrieren zu können."
Im neuen Pflegeberufegesetz sind neben der generalistischen Ausbildung auch neue Regelungen für die Praxisanleitung in der Pflege festgeschrieben. Praxisanleiteri müssen ab sofort eine deutlich umfangreichere Weiterbildung und jährliche Pflichtfortbildungen nachweisen. Das macht eine Registrierung erforderlich. Im Bundesland Bayern ist der Nachweis gegenüber der VdPB zu erbringen. "Für uns ist das im Sinne der Selbstverwaltung ein ebenso selbstverständlicher wie wichtiger Schritt, der auch der weiteren Professionalisierung der Pflege dient", so Sigl-Lehner.
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eigenen Angaben zufolge ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Sie wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetzes statt einer Pflegekammer gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln.
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