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Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Geänderte Förderrichtlinien in Kraft getreten

Der GKV-Spitzenverband hat die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für in der Pflege tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geändert und veröffentlicht.

Die am 9. Januar in Kraft getretenen geänderten Richtlinien sollen Pflegenden eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Foto: AdobeStock/Pixelbliss

Die Richtlinien wurden aufgrund der Ergänzung um eine Förderung des Projektes “Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“ (GAP) am 25. April 2022 geändert, schreibt dazu der GKV-Spitzenverband. Aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraumes und der Änderung der Fördermodalitäten durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie auf der Grundlage des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) wurden die Richtlinien zuletzt am 20. November 2023 geändert. Den Verbänden der Leistungserbringer auf Bundesebene wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, so der GKV-Spitzenverband.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Richtlinien am 05.12.2023 genehmigt. Die geänderten Richtlinien sind nun am 09.01.2024 in Kraft getreten.