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Verfahren nach tödlichem Badewannenunfall in Pflegeheim eingestellt
Eine Pflegekraft ließ einen Pflegeheimbewohner für einen Notfall allein in der Badewanne – der Mann ertrank. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ist nun beendet.
Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen eine 29-jährige Pflegekraft nach dem Tod eines Heimbewohners eingestellt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Mittwoch mitteilte. Die Angeklagte zahlt dem Bruder des Verstorbenen 1.000 Euro Schmerzensgeld, wie die Richterin mitteilte.
Der Vorfall ereignete sich laut dpa im Oktober 2021 in einer Pflegeeinrichtung in Hamburg-Langenhorn. Die Pflegekraft hatte den 53-jährigen körperlich und geistig schwer eingeschränkten Mann gebadet, als sie zu einem epileptischen Anfall einer anderen Bewohnerin gerufen wurde. Da keine andere Pflegekraft verfügbar war, ließ sie den Mann kurz unbeaufsichtigt.
Nach etwa fünf Minuten fand sie den Bewohner leblos in der Wanne. Alle Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Die Pflegekraft entwickelte nach dem Vorfall eine posttraumatische Belastungsstörung und war jahrelang in Therapie.
Die Richterin begründete die Einstellung mit dem nötigen Aufwand für weitere Ermittlungen zu Personalschlüssel und Personalsituation sowie den gesundheitlichen Folgen für die Angeklagte. Die Einstellung des Verfahrens ist bis zur Zahlung des Geldbetrages an den Bruder des Opfers, der als Nebenkläger auftrat, vorläufig.
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