News

Verwaltungsgericht bestätigt Vorgehen der Pflegekammer NRW

Ein Kammermitglied klagte gegen eine Pressemitteilung zum Notfallkoffer-Zugang in Zügen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab und bestätigte das Vorgehen der Pflegekammer NRW.

Notarzteinsatz mit Rettungswagen
Sollen Pflegefachpersonen Zugriff auf den Notfallkoffer der Deutschen Bahn bekommen? Foto: AdobeStock/EKH-Pictures

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Klage gegen die Pflegekammer NRW abgewiesen. Ein damaliges Vorstandsmitglied hatte gegen eine Pressemitteilung geklagt, die sich mit dem Zugang zu Notfallkoffern in ICE-Zügen beschäftigte, so die Pflegekammer.

Auslöser war ein Vorfall im September 2024: Vorstandsmitglied Dominik Stark erlebte als Fachkrankenpfleger einen medizinischen Notfall im Zug. Als er auf den Notfallkoffer zugreifen wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass dieser nur von Ärzten geöffnet werden dürfe. Die Pflegekammer griff den Fall in einer Pressemitteilung auf und regte einen Austausch mit der Deutschen Bahn an.

Das klagende Kammermitglied argumentierte, die Veröffentlichung hätte von der Kammerversammlung beschlossen werden müssen. Außerdem seien unterschiedliche Positionen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Laut Urteil handelt es sich um eine konkrete Einzelfrage der Interessenvertretung, die keinen gesonderten Beschluss erfordere. Die Pressemitteilung habe zudem keinen abschließenden Standpunkt formuliert, sondern eine Diskussion eröffnet.

Passend dazu: Nutzen Sie den PflegeKompass: Zusammenarbeit organisieren. Insbesondere an den Schnittstellen zwischen Pflege und ärztlicher Versorgung entstehen hohe Abstimmungsanforderungen.

Anzeige: