Pflegemanagement
Wenn es zu Beschwerden kommt
Mehr niedrigschwellige Beschwerdeverfahren in Alten- und Pflegeheimen hat das Institut für Menschenrechte gefordert. Auch wenn mögliche Missstände in der stationären Pflege schwer messbar sind, gehen einige Stimmen aus Wissenschaft und Praxis davon aus, dass bis zu 20 Prozent der Bewohner in Pflegeheimen nicht adäquat versorgt werden.

„Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie vulnerabel die Lebenssituation von älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen ist“, sagte die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf, am Montag in Berlin. Eine Möglichkeit, Ältere vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen und ihnen Einfluss auf die Gestaltung ihrer Lebensbedingungen zu geben, seien „niedrigschwellige, leicht zugängliche Beschwerdemöglichkeiten“, sagte sie anlässlich des Internationalen Tags gegen die Misshandlung älterer Menschen am 15. Juni.
Dazu hat das Institut in der Publikation „Beschwerdeverfahren“ zwölf konkrete Empfehlungen zur Einführung effektiver Beschwerdeverfahren in der stationären Altenpflege formuliert. „Für die Betroffenen ist es wichtig, dass sie die Verletzung ihrer Rechte ansprechen können, ohne dass sie dafür eine Verschlechterung der Pflege oder andere Repressalien befürchten müssen“, sagte Co-Autor Roger Meyer.
Laut dem 6. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Diensts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) vom Dezember 2020 wurde bei 10,2 Prozent der Pflegebedürftigen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen nicht regelmäßig überprüft, ob diese Maßnahmen weiterhin erforderlich sind oder ob Maßnahmen mit geringeren Einschränkungen ausgereicht hätten. Bei 11,4 Prozent entsprach die Medikamentenversorgung laut Pflegedokumentation nicht den ärztlichen Anordnungen.
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