Ausbildung
Wie es mit der Pflegeassistenzausbildung weitergehen soll
Die Altenpflege steht vor einschneidenden Veränderungen in der Pflegeassistenzausbildung. Noch im März soll der Referentenentwurf für eine einheitliche Assistenzausbildung vorgelegt werden.
Nach Mitteilung des Brandenburger Sozialministeriums sieht die geplante bundesgesetzliche Regelung unter anderem eine Ausbildungsdauer von 18 Monaten sowie eine Finanzierung über einen Ausgleichsfonds nach §§ 26 ff. des Pflegeberufegesetzes vor. Auch die die Bundesländer sollen sich finanziell daran beteiligen. Die Finanzierung über den Ausbildungsfonds soll ab dem 1. Januar 2025 vorbereitet werden. Der Start der neuen Ausbildung ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.
Das Land Brandenburg hat zwar einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, wird diesen aber nicht in den Landtag einbringen. Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte im Sozialausschuss des Landtages, dass man eine bundeseinheitliche Regelung bevorzuge. Sie betonte den Vorteil einer Finanzierung aus dem bestehenden Ausgleichsfonds für die Fachkräfteausbildung, der durch ein Umlageverfahren sicherstellt, dass auch Einrichtungen, die nicht ausbilden, an der Finanzierung beteiligt werden.
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