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Wie viel Beschäftigte in der Altenpflege seit 1. Mai mindestens verdienen

Der Mindestlohn in der Altenpflege ist zum 1. Mai dieses Jahres um gut einen Euro pro Stunde gestiegen. So erhalten Pflegefachpersonen nun mindestens 19,50 Euro statt bisher 18,25 Euro.

Pflegemindestlohn steigt, Foto: AdobeStock/Blende11.photo
Der Mindestlohn in der Altenpflege liegt deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn in Deutschland. Foto: AdobeStock/Blende11.photo

Auch Helferinnen und Helfer in der Altenpflege profitieren von der Erhöhung des Mindestlohns. Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit) erhalten 16,50 Euro statt bisher 15,25 Euro pro Stunde. Ungelernte Hilfskräfte profitieren ebenfalls von der Erhöhung und erhalten einen Stundenlohn von 15,50 Euro, was einer Erhöhung von 1,35 Euro entspricht. Der Abstand zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn beträgt damit mehr als drei Euro oder fast 25 Prozent.

Die nächste Erhöhung des Mindestlohns ist für den 1. Juli 2025 vorgesehen. Der Mindestlohn gilt bundesweit einheitlich und wird von der Pflegekommission festgelegt. Diese ist paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. In den vom Pflegemindestlohn erfassten Einrichtungen arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte.

„Die Beschlüsse der Pflegekommission aus dem vergangenen Jahr beinhalten nicht nur ein attraktives Mindestniveau bei den Löhnen, sie haben auch für die Einrichtungen und Dienste Planungssicherheit gebracht“, sagte Rainer Brüderle, Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes und Mitglied der Fünften Pflegekommission.

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