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Wundbehandlung: Kleine Zahl mit großer Wirkung
Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) hat die Übergangsfrist für die Erstattung von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ gemäß der neuen Verbandmitteldefinition um weitere zwölf Monate verlängert.
Im ALBVVG heißt es lapidar: In Satz 5 wird die Angabe „36“ durch die Angabe „48“ ersetzt. Durch diese Entscheidung, die am 7. Juli 2023 den Bundesrat passiert hat, bleiben Silber- und PHMB-Wundverbände bis Dezember 2024 weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig....
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