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Kassenzuzahlung bei Heimunterbringung geklärt
Bundesverfassungsgericht begrenzt Zuzahlungen von Pflegeheimbewohnern für Krankenkassenleistungen auf Sozialhilfesatz.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen Bewohner von Pflegeheimen mit Zuzahlungen für Krankenkassenleistungen nicht über Gebühr belasten. Müssen die Versicherten ihre Rente für die Heimkosten einsetzen und übernimmt die Sozialhilfe den Rest, darf sich die Höhe der Zuzahlung nur nach der Sozialhilferegelleistung für...
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