Recht

Recht: die Glaubhaftigkeit der Krankschreibung

Wer sich im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Kündigung krankmeldet, riskiert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Gesamtumstände des Sachverhalts können den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Das erläutert Arbeitsrechtler Peter Sausen (Sausen Rechtsanwälte) in seinem Rechtsbeitrag in der November-Ausgabe von Altenpflege.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bild: Adobe Stock/nmann77

Für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich der betroffene Arbeitnehmer beweispflichtig. Dabei kommt einer vom Arbeitnehmer vorgelegten ärztlichen AUB ein hoher Beweiswert zu.

Es besteht bei einer vorgelegten AUB grundsätzlich die Vermutung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war. Gelingt es jedoch dem Arbeitgeber, den Beweiswert der ärztlichen AUB zu erschüttern, so ist es Sache des Arbeitnehmers, seinerseits für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Beweis zu erbringen. Hierzu ist etwa die Aussage des behandelnden Arztes oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens geeignet.

Eine Erschütterung der AUB kommt etwa in Betracht, wenn sich ein Arbeitnehmer zeitlich passgenau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krankschreiben lässt.

Den ganzen Beitrag lesen Sie in der November-Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege.