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Verbandmittel bleiben zunächst erstattungsfähig
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat darauf hingewiesen, dass sogenannte sonstigen Produkte zur Wundbehandlung bis Dezember 2024 wie bisher erstattungsfähig sind.
„Um im Markt bestehende Unsicherheiten bei der Verordnung der sogenannten sonstigen Produkte zur Wundbehandlung zu beseitigen, weisen wir darauf hin, dass diese Produkte bis zum 2. Dezember 2024 wie bisher erstattungsfähig sind. Durch die gesetzlich verlängerte Übergangsfrist ändert sich bis...
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