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Wie zwei neue Gesetze die Pflege stärken sollen

Mit zwei neuen Gesetzen will die Bundesregierung Pflegekräfte entlasten und den Beruf attraktiver machen: mehr Verantwortung, weniger Bürokratie, neue Ausbildung. Doch Verbände kritisieren fehlende Praxistauglichkeit und warnen vor Risiken bei der kommunalen Pflegeplanung.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Foto: BMG/Jan Pauls

Heilkundliche Leistungen selbständig erbringen

Das Bundeskabinett hat zwei zentrale Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Pflege verabschiedet: das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung.

Pflegefachpersonen erhalten durch das Gesetz zur Befugniserweiterung erstmals die Möglichkeit, heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Dazu zählen etwa Aufgaben im Bereich Diabetes, Demenz oder Wundmanagement. Die Kompetenzen dafür sollen entweder über die dreijährige Ausbildung, ein Pflegestudium oder künftig bundeseinheitliche Weiterbildungen vermittelt werden. Parallel dazu werden bürokratische Hürden gesenkt – unter anderem durch weniger Dokumentationspflichten und vereinfachte Prüfverfahren.

„Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für ihre Pflegebedürftigen“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Pflegeassistenzausbildung vereinheitlicht

Auch die Ausbildungslandschaft erfährt eine grundlegende Reform: Die Pflegefachassistenz wird als neuer Beruf bundesweit einheitlich geregelt. Die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen werden durch ein generalistisches Ausbildungsmodell ersetzt. Die Ausbildung soll ab 1. Januar 2027 starten, dauert in der Regel 18 Monate und ist vergütet. Zudem eröffnet sie Anschlussmöglichkeiten zur Pflegefachkraftausbildung.

„Mehr Menschen erhalten künftig die Chance auf einen sinnvollen Beruf mit Perspektive – unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung“, sagte Familienministerin Karin Prien (CDU).

Gesetzesvorhaben ernten Kritik und Lob

Während Pflegeverbände wie der Deutsche Pflegerat (DPR) beide Gesetze grundsätzlich begrüßen, mahnen sie eine konsequente Umsetzung an. Christine Vogler, Präsidentin des DPR, betonte: „In der parlamentarischen Beratung gilt es jetzt, den pflegefachlichen Kern zu sichern und das Versprechen für mehr Nutzung pflegerischer Kompetenzen konsequent einzulösen.“ Auch die Interessenvertretung der Pflegeberufe müsse verbindlich und strukturiert auf Bundesebene organisiert werden, so Vogler weiter.

Kritik kommt vom Arbeitgeberverband Pflege (AGVP), insbesondere zur neuen Pflegefachassistenzausbildung. Geschäftsführerin Isabell Halletz kritisiert die geplante Ausbildungsdauer von 18 Monaten als praxisfern: „Der Kompromiss zwischen den Bundesländern –18 Monate Ausbildung ohne erkennbaren Mehrwert – ist ein Rückschritt für alle Beteiligten.“ Nordrhein-Westfalen zeige mit seiner einjährigen, anschlussfähigen Ausbildung, dass es auch anders gehe.

Noch grundsätzlicher fällt die Kritik von Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste aus. „Dieses Gesetz beseitigt keine einzige Doppelprüfung und spart keine Minute Dokumentationsaufwand. Im Gegenteil: Ministerin Warken will einen dritten Versorgungssektor schaffen, der Verwirrung fördert, die WGs bedroht und den Versorgungsalltag verkompliziert.“

Passend dazu: Webinar: Erweiterte Heilkunde für Pflegefachpersonen am 22. August