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Teil-Krankschreibung spaltet Experten in der Altenpflege
Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Teil-Krankschreibung einführen. Während Forscher Vorteile sehen, warnt die Pflegekammer vor mehr Druck auf Beschäftigte.
Mit dem geplanten Gesetz sollen Ärzte künftig eine 25-, 50- oder 75-prozentige Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können. Beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – müssen der Teilkrankschreibung zustimmen. Laut Professor Nicolas Ziebarth vom ZEW-Leibniz-Zentrum modernisiert das System das „rückständige schwarz-weiße Krankheitsbild“ in Deutschland.
Besonders für die Altenpflege könnte das Modell relevant werden. Laut Techniker Krankenkasse waren Altenpflegekräfte 2024 durchschnittlich 33,1 Tage krankgeschrieben – fast 15 Tage mehr als der Durchschnitt von 18,2 Tagen. Ziebarth sieht Potenzial: „Gerade bei psychischen Erkrankungen ist eine schrittweise Wiedereingliederung oft besser als der Sprung von Null auf Hundert.“
Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, warnt hingegen vor den Folgen: „Der Druck ist hoch, die Personaldecke dünn. Was als Flexibilisierung gedacht ist, kann schnell zur Erwartung werden.“ Sie befürchtet, dass aus dem Schutzrecht eine Verhandlungsmasse wird. In Schweden entfallen laut Ziebarth bereits 30 Prozent der Krankheitstage auf Teilkrankheitstage.
Vor- und Nachteile zu dem Thema Teil-AU als Gamechanger diskutieren Experten in der Juni-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege.
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