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Pflegekammern fordern gesetzliche Verankerung für Advanced Practice Nurses

Hochqualifizierte Pflegefachpersonen können ihre Kompetenzen in Deutschland nicht voll ausschöpfen. Zwei Pflegekammern wollen das mit konkreten Forderungen ändern.

Pflegekammern aus Rheinland-Pfalz und NRW fordern gesetzliche Regelungen für Advanced Practice Nurses
Pflegekammern aus Rheinland-Pfalz und NRW fordern gesetzliche Regelungen für Advanced Practice Nurses Foto: BG Pflege

Die Pflegekammern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen fordern bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen für Advanced Practice Nurses (APN). In einem gemeinsamen Positionspapier kritisieren sie, dass hochqualifizierte Pflegefachpersonen mit Masterabschluss ihre Kompetenzen im deutschen Gesundheitssystem nicht umfassend einbringen können.

Advanced Practice Nurses treffen klinische Entscheidungen, koordinieren Behandlungs- und Pflegeprozesse über Sektorengrenzen hinweg und beraten Patienten sowie Angehörige. Während die APN-Rolle in vielen europäischen Ländern gesetzlich anerkannt ist, fehlen in Deutschland rechtliche Verankerung und Finanzierungsstrukturen, so die Kammern.

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz betont: „Die Kompetenzen hochqualifizierter Pflegender bleiben in Deutschland häufig ungenutzt. Das können wir uns angesichts des Fachkräftemangels nicht mehr leisten.“

Die Kammern fordern geschützte Berufsbezeichnungen, einheitliche Qualifikationsstandards, klare Haftungsregelungen und eigenständige Handlungskompetenzen für APNs. Zudem sollen qualifikationsgebundene Verordnungsrechte eingeführt und die Rolle in der Regelversorgung dauerhaft finanziert werden.

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