Pflegequalität
Bayern schafft Doppelprüfungen in Pflegeheimen ab
Das bayerische Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeaufsicht beschlossen. Pflegeeinrichtungen sollen künftig weniger Bürokratie haben, ohne dass die Qualität leidet.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) will Pflegeeinrichtungen von überflüssiger Bürokratie befreien. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes, der die Prüfstrukturen neu ordnet.
Künftig führt nur noch der Medizinische Dienst (MD) Regelprüfungen durch. Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) konzentrieren sich auf Beratung. Bisher prüften beide Stellen die Heime – oft mit Überschneidungen.
„Wir bauen Doppelstrukturen ab und reduzieren den Verwaltungsaufwand“, sagte Gerlach laut Pressemitteilung. Der Wegfall einer jährlichen FQA-Regelprüfung pro Einrichtung spare dem Personal Zeit bei Dokumentation und Vorbereitung.
Die Qualität soll trotzdem stimmen: Auffällige Einrichtungen werden weiter konsequent überprüft. Ein verbesserter digitaler Informationsaustausch zwischen den Prüfstellen soll Auffälligkeiten schneller erkennbar machen. Die zentrale Anlaufstelle „Pflege-SOS Bayern“ bleibt bestehen. Nach der Verbandsanhörung startet das parlamentarische Verfahren.
Passend dazu: „Externe Prüfergebnisse auswerten“ ist eines von vielen praxis- und führungsrelevanten Prozessbeschreibungen im PflegeKompass. Ein Zusatzangebot im Rahmen des Altenpflege-Abonnements.
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