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Abfällige Äußerungen über ausländische Pflegekräfte bleiben folgenlos

Die Staatsanwaltschaft Traunstein wird nach Auskunft eines Behördensprechers kein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Winhart wegen Volksverhetzung einleiten. Bürger hatten Strafanzeige gegen den Politiker gestellt wegen abfälliger Aussagen über ausländische Pflegekräfte und Flüchtlinge.

- Abfällige Äußerungen über ausländische Pflegekräfte haben dem bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Winhart Ärger eingebracht. Ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung wird allerdings nicht eingeleitet.Foto: Bildarchiv Bayerischer Landtag/Judith Vallejo

Anlass der Aufregung waren Aussagen Winharts bei einer Wahlkampfveranstaltung Ende September 2018 in Willing bei Bad Aibling. Wer in Zukunft nicht wolle, dass Albaner und Kosovaren als Pflegekräfte ins Haus kämen und dann die Bude ausräumten, müsse AfD wählen, hatte der Politiker aus Rosenheim gesagt, der seit November 2018 im Bayerischen Landtag sitzt. Und: "Wenn mich in der Nachbarschaft ein Neger (…) anhustet, dann muss ich wissen, ist er krank oder ist er nicht krank."

Bei der rechtlichen Bewertung sei nun die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit entscheidend, so die Staatsanwaltschaft Traunstein. "Demnach genießen Äußerungen im politischen Meinungskampf besonderen Schutz. Insoweit besteht das Recht auf polemische Zuspitzung und zur bewussten Provokation", teilte die Behörde mit.