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Abschiebe-Schutz für Azubis in der Pflegehilfe
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat für
ausländische Pflegehelferschüler einen Abschiebeschutz
erlassen. Für abgelehnte Asylbewerber, die eine
Ausbildung als Pflegehelfer machen, habe man nun die so
genannte 3+2-Regelung ausgeweitet, sagte der
Politiker.

Durch die 3+2-Regelung können auch abgelehnte
Asylbewerber eine Ausbildung beginnen und dann
mindestens zwei Jahre in ihrem erlernten Beruf
arbeiten, ehe sie das Land verlassen müssen. Die rein
schulische Ausbildung im Pflegebereich war bislang
nicht Teil der Regelung. Herrmann sagte, Bayern setze
mit dieser neuen und sofort gültigen Maßgabe vorab eine
Forderung des Koalitionsvertrages um. Eine
entsprechende Regelung des Bundes lasse noch auf sich
warten.
Diese Regelung sei aber kein Beitrag zu einem
"Spurwechsel" für abgelehnte Asylbewerber, wie ihn SPD,
Grüne und Teile der CDU anstreben. "Wenn 'Spurwechsel'
ein dauerhaftes Verfahren bedeutet, das den beliebigen
Wechsel vom Asylverfahren in ein Einwanderungsverfahren
ermöglicht, lehnen wir das ab", sagte der
Innenminister, "Asylgesetze sind nicht dazu da, den
Fachkräftebedarf zu decken."
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