News

Alles sollte nachvollziehbar sein

"Haben die Pflegepersonen auf Pflegerisiken schlüssig reagiert?" Diese Frage steht laut Pflegeberater Michael Wipp im Zentrum der neuen Qualitätsprüfung. Im Fachgespräch sollten Pflegende sämtliche Maßnahmen plausibel begründen können.

Foto: Werner Krüper

Demnach muss die Darstellung der pflegerischen Versorgung der Bewohner "ein in sich stimmiges Bild ergeben", so Wipp in der März-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege. Die Argumentationskette beginne schon bei der Meldung der Versorgungsergebnisse (Indikatoren). Pflegefachpersonen sind dazu verpflichtet, diese halbjährlich an die Datenauswertungsstelle (DAS) Pflege zu übermitteln. Entdecken die Pflegenden Unstimmigkeiten, wenn sie die Indikatoren erfassen, können Sie diese laut Wipp direkt überprüfen und aufklären.

Wipp beschreibt ein mögliches Szenario: Die Pflegeperson übermittelt, dass bei einer kognitiv beeinträchtigten Person Bettseitenteile zum Einsatz kommen. Wegen eines Flüchtigkeitsfehlers ist die kognitive Beeinträchtigung aber bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht berücksichtigt worden. Der Einsatz von Bettseitenteilen scheint also – auf dem Papier – nicht plausibel. Die DAS meldet dies in ihrem Feedbackbericht zurück. Die Pflegeperson kann die Ursache der Unstimmigkeit aufklären und pflegerische Interventionen im Fachgespräch nachvollziehbar begründen.

So vermeidet sie, dass fehlerhafte oder unplausible Angaben in das Beurteilungsergebnis der Qualitätsprüfung einfließen. Laut Wipp ist dabei wichtig: "Die Pflegeperson, die das Fachgespräch führt, muss die zwölf Plausibilitätsfragen kennen" (siehe Ziffer 12 der Qualitätsprüfungs-Richtlinien). So könne sie dann im Fachgespräch adäquat auf die Nachfragen des Prüfteams reagieren.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Corona-Krise sind die Qualitätsprüfungen bis voraussichtlich Ende Mai ausgesetzt (wir berichteten).