Personal
Altenhilfe-Experte: Ukrainische Flüchtlinge nicht für die Pflege ausnutzen
Schutz und Unterstützung für Geflüchtete Frauen aus der Ukraine sollten an erster Stelle stehen, anstatt mit ihnen den Pflegenotstand überwinden zu wollen, findet das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). Auf keinen Fall dürfe ihre Situation ausgenutzt werden.

Die Frage, ob ukrainische Frauen hier Jobs in der Pflege übernehmen sollen, sei nicht unumstritten, sagte der KDA-Vorstandsvorsitzende Helmut Kneppe im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Das klingt auf den ersten Blick naheliegend, verdient aber einen zweiten Blick“, so der einstige Kommunalbeamte.
Passend dazu: Viele Pflegebedürftige unter den Geflüchteten aus der Ukraine
Er verwies darauf, dass es bereits Anfragen betreuungsbedürftiger Menschen gebe, die eine Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge gegen Pflegeleistungen anböten. „Der Gedanke, ukrainische Pflegekräften, die zum Teil hochtraumatisiert sind, hier eine Arbeit anzubieten, hat einen gewichtigen ethischen Aspekt“, betonte Kneppe. Es müsse ganz klar sein: Menschen auf der Flucht seien nicht die Lösung unseres Pflegeproblems. „Hier geht es um die geflüchteten Menschen, es geht um Schutz und Hilfe.“
Der Weg in die Pflege muss persönliche Entscheidung bleiben
Eine Einwanderung sowie eine Berufstätigkeit in der Pflege müsse dem eigenen Wunsch und den persönlichen Hoffnungen und Planungen der Geflüchteten entsprechen. Es dürfe kein Druck ausgeübt werden.
Passend dazu: Ausländische Pflegefachkräfte in Deutschland fühlen sich in ihrer Qualifikation abgewertet
Kneppe verwies zudem auf die rechtlichen Bestimmungen für die Arbeitsaufnahme der Geflüchteten in Deutschland: „Eigentlich müssen für die Anerkennung internationaler Schul- und Berufsabschlüsse die originalen Unterlagen den Behörden vorgelegt werden“, so der Vorsitzende. Doch sei das oft gar nicht möglich, weil die Papiere wegen der Flucht nicht vorlägen. „Zu prüfen ist, wie das Vorgehen ist, wenn geflüchtete Menschen die an sich zwingend notwendigen Unterlagen nicht beibringen können.“
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren