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Altenpflegerin hat “Charta für Pflegekräfte” aufgestellt
Schon lange gibt es die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" oder die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland". In der Reihe fehle doch etwa, meint die 31-jährige Altenpflegerin Christin Landsberger – und hat deshalb eine "Charta für Pflegekräfte" aufgestellt.

Als eine Art "Grundgesetz für Pflegekräfte" darf man ihre Charta verstehen – im Gegensatz zum "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" kommt ihr Katalog allerdings mit zehn statt mit 146 Artikeln aus. Darin attestiert die junge Frau aus Zwickau Pflegenden etwa ein "Recht auf angemessene Einarbeitung", ein "Recht auf ausreichende Personalausstattung", ein "Recht auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang" oder ein "Recht auf Mitbestimmung und fachlichen Austausch".
Gefrustet und enttäuscht von den Bedingungen in der Altenpflege, startete sie die Idee im vergangenen Jahr auf ihrem Blog "Pflege im Wandel". Dort konferierte, diskutierte, stritt sie mit Gleich- und Ähnlichgesinnten. Und setzte auf der Basis all der Kommentare und Rückmeldungen die "Charta für Pflegekräfte" in die Welt. "Noch wissen nicht viele Leute davon", sagt Christin Landsberger, die zurzeit im hessischen Flörsheim zuhause ist und in Stuttgart arbeitet, "aber was nicht ist, kann ja noch werden."
Mehr über die "Charta für Pflegekräfte" und ihre Initiatorin lesen Sie im Porträt "Die Beharrliche" in der aktuellen Ausgabe von Altenpflege.
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