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Antrag auf Abbruch der Pflegekammer-Befragung abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag (23. Juli) schriftlich mitgeteilt, dass es den Antrag eines Mitglieds der Pflegekammer Niedersachsen, die Befragung der Mitglieder im Rahmen einer einstweiligen Anordnung abzubrechen, abgelehnt hat.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Eilverfahren über einen Antrag eines Mitglieds der Pflegekammer Niedersachsen entschieden. Foto: Adobe Stock/ RobertoM
Der Antragsteller hatte sich gegen die Weitergabe seiner Adressdaten an den Dienstleister, der mit dem Versand der Zugangsdaten zur Befragung beauftragt wurde, gewehrt. Das Sozialministerium habe laut Pressemitteilung daraufhin zugesichert, dass seine Daten nicht weitergegeben würden.
Das Gericht sei mit seiner Entscheidung der Argumentation des Ministeriums gefolgt, dass der Anlass für den Antrag auf Abbruch der Befragung damit nicht mehr gegeben sei. "Damit hat das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt", erklärte der Staatssekretär des Sozialministeriums, Heiger Scholz. Der Antragsteller hat am Donnerstag unmittelbar Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. "Wir hoffen nun auf eine schnelle letztinstanzliche Entscheidung in dieser Frage, um die Befragung so zeitnah wie möglich und rechtssicher durchführen zu können", so Scholz.
Die juristische Auseinandersetzung markiert einen weiteren Punkt der "Pannenserie" um die Pflegekammer Niedersachsen. Im Juni war die Befragung wegen Manipulationsverdacht abgebrochen worden und sollte nun eigentlich neu gestartet werden.
"Dieses hin und her um die weitere Zukunft der Pflegekammer zehrt an den Nerven. Die inhaltliche Arbeit der Pflegekammer darf nicht länger durch eine zermürbende Diskussion um ihre weitere Existenz gelähmt werden. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Evaluation zu früh kommt. Dass jetzt auch noch datenschutz- und sogar verfassungsrechtliche Probleme im Raum standen, ist den Mitgliedern nur schwer zu vermitteln. Die Durchführung der Befragung ist nicht unsere Baustelle. Auftraggeberin ist das Sozialministerium. Alle Beteiligten brauchen dringend Rechtssicherheit. Die Pflege in Niedersachsen steht in den nächsten Jahren vor enormen Herausforderungen. Es geht um die pflegerische Versorgung hunderttausender Menschen in Niedersachen. Die Pflegekammer Niedersachsen muss für ihre Arbeit wissen, wie es in Zukunft für sie weitergeht. Als Pflegekammer wollen und müssen wir unsere gesetzlichen Aufgaben erfüllen. Dafür brauchen wir Planungssicherheit. Dazu gehört auch, dass uns die vom Land Niedersachsen zugesicherte Anschubfinanzierung endlich ausgezahlt wird", so Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann.
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