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Assistierter Suizid: Caritas fordert rechtliche Klarheit
Vor knapp fünf Jahren wurde das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Seitdem muss eine neue Regelung her, bisherige Gesetzesinitiativen sind aber gescheitert. Der Caritasverband dringt auf eine tragfähige Lösung.
„Diese Situation ist schlicht unerträglich. In der neuen Legislaturperiode gehören die Stärkung der Suizidprävention und die Regulierung der Suizidassistenz als wichtige Teile eines Gesamtpakets sozialer Fürsorge oben auf die politische Agenda“, so die Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
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Als katholischer Verband steht die Caritas der Suizidassistenz und einer Normalisierung des selbstbestimmten Sterbens in der Gesellschaft generell kritisch gegenüber und fordert vor allem Suizidprävention. Welskop-Deffa begründet das mit dem Schutz von pflegebedürftigen Menschen: „Wir müssen alles tun, damit Menschen nicht aus Angst vor Einsamkeit oder ungenügender pflegerischer Versorgung oder weil sie befürchten, der Gesellschaft zur Last zu fallen, den Suizid als besten Ausweg ansehen.“
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Die fehlende rechtliche Klarheit belaste die Verantwortlichen in der Pflege. Bei einer Caritas-Umfrage unter Pflegeheimen des Verbands im letzten Jahr hätten 64 Prozent angegeben, unsicher über die Rechtslage zu sein, wenn Suizidhilfevereine in die Einrichtung kämen. Die Caritas hat Vorschläge für eine Regulierung der Suizidassistenz gemacht: ein Werbeverbot sowie Zugangsbeschränkungen für Sterbehelfer zu „vulnerablen Bereichen“ wie Pflegeheimen.
Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 hat das Thema keine große Rolle gespielt. Die nun mit der Regierungsbildung beauftragte Union hat das Recht auf Suizidassistenz – trotz des Urteils des Verfassungsgerichts – in ihrem Wahlprogramm jedoch grundsätzlich abgelehnt.
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