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Ausbildungsträger benötigen geeignete Kooperationspartner

Nur noch wenige Monate, dann tritt das Pflegeberufegesetz in Kraft, und die generalistische Pflegeausbildung geht an den Start. Für die Träger der praktischen Ausbildung bedeutet das, sich bereits jetzt auf die Rahmenbedingungen der neuen Ausbildung vorzubereiten. Vor allem müssen geeignete Kooperationspartner gefunden werden.

- Foto: Werner Krüper

Das zum 1. Januar 2020 in Kraft tretende Pflegeberufegesetz (PfBG) ist das Ergebnis eines Jahre andauernden Diskurses zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe. Die bisher getrennt geregelten Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege werden zu einer einheitlichen Berufsausbildung mit generalistischer Ausrichtung zusammengeführt. Träger der berufspraktischen Ausbildung bleiben weiterhin Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste und Pflegeheime, die mit einer Pflegeschule per Kooperationsvertrag zusammenarbeiten. Da die neue Ausbildung vorsieht, dass die Schüler in allen pflegerischen Sektoren Praxiseinsätze nachweisen müssen, gilt es jetzt für die ausbildenden Einrichtungen, geeignete Kooperationspartner aus den jeweils anderen pflegerischen Vorsorgungsbereichen zu finden.

Christina Körner, Lehrerin für Pflege und Gesundheit und Schulleitung der Johanniter Bildungs-GmbH in Bonn, erläutert in der aktuellen Ausgabe von Altenpflege, warum die Ausbildung grundlegend reformiert wurde, was sich alles ändern wird und welches die Ziele der generalistischen Ausbildung sind. Zudem stellt sie die weiteren Regelungen des Gesetzes vor, etwa hinsichtlich der Einführung der akademischen Pflegeausbildung als berufliche Erstausbildung oder der Definition vorbehaltener Aufgaben für die künftig ausgebildeten Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen. In weiteren Beiträgen wird Körner im April und im Mai insbesondere auf die steigende Bedeutung der Praxisanleiter für das Gelingen der Ausbildung eingehen.