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Bätzing-Lichtenthäler: “Straftäter haben in der Pflege nichts verloren!”
Unter dem Eindruck eines mutmaßlichen Doppelmords in
einem Pflegeheim in der Pfalz fordert die
rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD)
ein erweitertes Führungszeugnis für Pflegepersonal. Wer
wegen bestimmter Straftaten vorbestraft sei, solle ein
Beschäftigungsverbot erhalten, erklärte die
Politikerin.

Ein solches Führungszeugnis sei bei Menschen, die mit
Behinderten zusammenarbeiten, bereits Pflicht, sagte
Bätzing-Lichtenthäler in Mainz: "Jetzt gilt es, diesen
Ansatz auf die Pflege zu übertragen. Denn auch
pflegebedürftige Menschen haben aufgrund ihrer
eingeschränkten Selbstständigkeit und ihrer
Abhängigkeit von Unterstützung durch andere ein
ausgeprägtes Schutzbedürfnis."
Die Ministerin will prüfen lassen, welche
Straftatbestände für die Pflege relevant wären und zu
einem Beschäftigungsverbot führen sollen. Sie denke zum
Beispiel an Pfleger, die sich wegen der Misshandlung
von Schutzbefohlenen strafbar gemacht hätten:
"Personen, die sich aufgrund bestimmter Delikte
strafbar gemacht haben, haben in Pflegeeinrichtungen
nichts zu suchen." Den Vorschlag, ein erweitertes
Führungszeugnis für Pflegepersonal als verbindlich
einzuführen, hat Bätzing-Lichtenthäler im Vorfeld der
zweitägigen Arbeits- und
Sozialministerkonferenz (ASMK) eingereicht, die am
6. Dezember 2017 in Postdam beginnt.
Auf scharfe Kritik stieß ihre Forderung bei der
rheinland-pfälzischen Landespflegekammer.
"Wir lehnen das natürlich strikt ab", sagte der
Sprecher der Kammer, David Dietz, dem Evangelischen
Pressedienst (epd). Wenn Pflegekräfte unter
Generalverdacht gestellt würden, trage das lediglich
dazu bei, den Beruf unattraktiver zu machen.
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