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BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zum Positionspapier des Pflegerates

"Wenn der Deutsche Pflegerat in seinem Positionspapier ‚Fehlentwicklungen bei der Leiharbeit in der Pflege stoppen‘ behauptet, dass die ‚befristete Leiharbeit‘ in der Pflege ‚rasant‘ zugenommen habe, ist das nur die halbe Wahrheit", sagt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP).

- BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz: "Zeitarbeit in der Pflege ist mit einem Anteil von weniger als zwei Prozent nur eine Randerscheinung."Foto: privat

"Diese Behauptung unterschlägt zwei wichtige Aspekte: Erstens lag der Anteil pflegender Zeitarbeitskräfte 2018 insgesamt gerade einmal bei 1,91 Prozent. Noch geringer ist die Quote der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer, die auch bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt sind und nicht etwa bei Servicegesellschaften von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, mit 1,02 Prozent aller Krankenpfleger", so Hetz. In absoluten Zahlen handele es sich um 10.836 Personen, wie Daten der Bundesagentur für Arbeit belegten. Insgesamt hätten 2018 aber 1.061.826 Menschen in der Krankenpflege gearbeitet. Diese Zahlen zeigten mehr als deutlich, dass Zeitarbeit in der Pflege nur eine Randerscheinung sei.

Thomas Hetz: "Zweitens – und ist das ist noch viel bemerkenswerter – ist die Zahl der Zeitarbeitskräfte in der Krankenpflege rückläufig. Das betrifft sowohl Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis bei einem Zeitarbeitsunternehmen haben, als auch Zeitarbeitskräfte, die nicht in der Zeitarbeitsbranche angestellt sind." Die Bundesagentur für Arbeit habe ermittelt, dass von 2017 auf 2018 ein Rückgang von 14,4 Prozent bei allen Zeitarbeitskräften zu verzeichnen gewesen sei. Noch stärker sei dieser Rückgang in der Zeitarbeitsbranche selbst mit 18 Prozent ausgefallen. Von einer rasanten Zunahme könne angesichts dieser Daten nun wirklich nicht die Rede sein.

"Dass es von 2016 auf 2017 zu einer spürbaren Zunahme bei den Zeitarbeitskräften in der Pflege kam, dürfte auch mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem November 2016 zusammenhängen", so Hetz weiter. Der EuGH habe damals entschieden, dass es sich beim Einsatz von DRK-Schwestern um Arbeitnehmerüberlassung handele. Seitdem fielen die rund 21.000 DRK-Schwestern, die in der Kranken- und Altenpflege und anderen medizinischen Bereichen tätig seien, auch unter die offizielle Statistik zur Zeitarbeit, obwohl sie mit der Branche selbst überhaupt nichts zu tun hätten.