Personal

Bayern: Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege beschlossen

Die bayerische Landespflegesatzkommission hat auf Initiative des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) beschlossen, die Leiharbeit in der stationären Pflege zu begrenzen.

Foto: Werner Krüper In Bayern dürfen Pflegeheime Leiharbeit in Zukunft nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Versorgung der zu Pflegenden durch Personalausfälle gefährdet ist.

Einrichtungsfremdes Personal soll künftig nur in betrieblich notwendigen Situationen eingesetzt werden, erklärten die Verbände der Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen nach Aussage des bpa. Dies solle für „mehr Verlässlichkeit“ sorgen.

Passend dazu: Fast zwei Drittel der Beschäftigten in der Altenpflege arbeiten in Teilzeit

„Pflege ist Beziehungsarbeit, diese wird durch die in den Einrichtungen beschäftigten Pflegekräften erbracht. Leiharbeiter, die heute da und morgen wieder weg sind, sind eine Belastung für die Pflegebedürftigen und die Pflegeteams in den Einrichtungen“, so der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai Kasri.

Stammpersonal im Nachteil?

Es könne immer Situationen geben, in denen eine Einrichtung auf Leiharbeiter angewiesen sei, räumte Kasri ein. Zum Beispiel wenn krankheitsbedingte Ausfälle die Versorgung gefährdeten. Leiharbeit schade aber auch dem Image der Pflege, weil das Stammpersonal bei der Zuweisung der Dienste gegenüber Leiharbeiterinnen und -arbeitern benachteiligt werde, so Kasri.