Corona

Bayern hebt FFP2-Maskenpflicht in Pflegeheimen auf

Ab Samstag gilt in bayerischen Pflegeeinrichtungen eine gelockerte Maskenpflicht. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Foto: AdobeStock/Tanakorn Bislang waren in bayerischen Pflegeheimen FFP2-Masken vorgeschrieben. Am Samstag tritt eine neue Verordnung in Kraft, die Pflegeheime davon entbindet.

Statt der bisher vorgeschriebenen FFP2-Maskenpflicht bestehe nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske), teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in München mit. „Mit diesem Beschluss des Ministerrats vom Dienstag folgen wir unserem Kurs, überall dort für Erleichterungen zu sorgen, wo dies mit Blick auf die aktuelle Corona-Lage möglich ist“, so der Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Damit muss in Bayern ab Samstag (28. Mai) nur noch im öffentlichen Personennahverkehr eine FFP2-Maske getragen werden. „In U-Bahnen oder Bussen kann die Infektionsgefahr deutlich höher als in anderen Bereichen sein. Hier kommt es auf engem Raum zu Kontakten mit vielen verschiedenen, an jeder Station wechselnden Fahrgästen“, sagte Holetschek. Deshalb sei es sinnvoll, beim ÖPNV nicht zu früh Corona-Lockerungen zu beschließen – gerade auch mit Blick auf den mit dem Neun-Euro-Ticket erwarteten Fahrgast-Ansturm.