Corona

Urkundenfälschung mit Folgen

Eine frühere Mitarbeiterin eines Pflegeheims muss sich seit Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Alles fing mit einem gefälschten Impfausweis an.

Impfausweis
Bild: AdobeStock/Ralf Geithe Der Impfausweis gibt einen Überblick über die erfolgten Impfungen.

Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen, wie das Hildesheimer Landgericht mitteilte. Sie soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorgetäuscht haben. Im November 2021 soll sie unbemerkt selbst mit Corona infiziert gewesen sein und als sogenannte Alltagsbegleiterin in dem Hildesheimer Heim einen Coronaausbruch ausgelöst haben.

Trotz Corona-Infektion in der Altenpflege gearbeitet

In der stationären Einrichtung der Altenpflege sollen als Folge des Coronaausbruchs drei Bewohnerinnen gestorben sein. Die Angeklagte war nach Rücksprache mit der stellvertretenden Heimleiterin trotz der Corona-Infektion ihres Sohnes zur Arbeit gekommen. Als Ungeimpfte hätte sie sich eigentlich in häusliche Isolation begeben müssen, jedoch nahm der Arbeitgeber an, sie sei geimpft. Deshalb durfte sie mit einem negativen Schnelltest kommen.

Verteidiger Velit Tümenci verlas zu Prozessbeginn eine persönliche Erklärung der Angeklagten. Darin habe die 46-Jährige betont, dass nicht sie, sondern ihr zwischenzeitlich verstorbener Ehemann gefälschte Impfausweise besorgt habe. Sie habe sich dem nicht widersetzen können, da ihr Mann sehr dominant gewesen sei. Die Frau soll den Vorgesetzten im Heim die gefälschten Dokumente vorgelegt und damit vorgetäuscht haben, dass sie geimpft ist. Laut ihrem Verteidiger soll die Angeklagte keinen Kontakt zu den Verstorbenen gehabt haben

Beweisführung ist schwierig

Gerichtssprecher Felix Muntschick sagte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst, es sei anspruchsvoll, eindeutig nachzuweisen, dass die Infektion der Angeklagten zu Ansteckung und Tod von Bewohnern geführt habe. Das Risiko allein, dass sich jemand theoretisch durch die Infektion habe anstecken können, reiche für den Tatbestand der fahrlässigen Tötung nicht aus.

Passend dazu: Impflicht: Unbezahlte Freistellung war rechtswidrig