Corona

Corona in der Altenpflege: Ex-Mitarbeiterin ist nicht schuldig

Eine frühere Mitarbeiterin eines Pflegeheims ist nach einem Corona-Ausbruch nicht für den Tod einer Bewohnerin verantwortlich. Das hat das Landgericht Hildesheim auf Grundlage wissenschaftlicher Gutachten entschieden.

Impfpflicht: Freistellung bei fehlendem Impfnachweis rechtens
Foto: AdobeStock/Sebastian Duda Das Landgericht Hildesheim hat entschieden, dass eine Ex-Mitarbeiterin eines Pflegeheims nicht für einen Corona-Ausbruch verantwortlich ist.

Das Landgericht Hildesheim hat die heute 46-Jährige allerdings wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Mitarbeiterin in der stationären Altenpflege hatte ihrem Arbeitgeber Ende 2021 einen gefälschten Impfpass vorgelegt. Altenpflege hat darüber berichtet: Urkundenfälschung mit Folgen

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft ihr fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Diese Vorwürfe wurden im Verfahren fallengelassen, nachdem Gutachter erklärt hatten, dass die 46-Jährige nicht zweifelsfrei als Auslöserin der Infektionskette bestimmt werden könne.

Am ersten Prozesstag hatte die Angeklagte durch ihren Rechtsanwalt erklären lassen, dass sie keine Corona-Leugnerin sei und sich inzwischen habe impfen lassen.

Passend dazu: Impflicht: Unbezahlte Freistellung war rechtswidrig